AGB – HAU Hebbel am Ufer

1.    Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Hebbel-Theater Berlin GmbH, Stresemannstr. 29, 10963 Berlin (im folgenden HAU Hebbel am Ufer genannt) und den Besucher*innen der Veranstaltungen des HAU Hebbel am Ufer.

2.    Programm
Das gültige Programm des HAU Hebbel am Ufer mit den Anfangszeiten ist aus den offiziellen und aktuellen Veröffentlichungen des HAU Hebbel am Ufer ersichtlich. Änderungen im Programm bleiben vorbehalten. Der*die Besucher*in ist verpflichtet, sich über Änderungen im Programm oder der Anfangszeiten vor der Veranstaltung zu informieren.

3.    Einlass
Der Besuch einer Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit gültigem Ticket möglich.
Die Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass nach Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungen mit Nacheinlass besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz. Wird den Besucher*innen aufgrund einer Verspätung kein Einlass gewährt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

4.    Kartenverkauf
4.1.    Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der*die Besteller*in.
4.2.    Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des HAU Hebbel am Ufer nicht kommerziell und abweichend vom Originalpreis weiterveräußert werden. Weiterhin ist das HAU Hebbel am Ufer berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

5.    Ermäßigungen
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

6.    Kartenrückgabe
6.1.    Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
6.2.    Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe verkaufter Karten.
6.3.    Fällt eine Veranstaltung aus, hat der*die Besucher*in Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, sofern die Eintrittskarten dem Service-Team des HAU Hebbel am Ufer innerhalb von 30 Tagen ab Veranstaltungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden. Bei über den Onlineverkauf erworbenen Karten erfolgt die Rückerstattung automatisch, ohne dass der*die Kund*in sich mit dem HAU Hebbel am Ufer in Verbindung setzen muss.
6.4.    Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungsdauer erfolgt. Sollten Veranstaltungen nach Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungsdauer aus Gründen, die das HAU Hebbel am Ufer nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden, erhalten die Besucher*innen auf Nachfrage einen Gutschein in Höhe des Kartenpreises. Ansprüche wegen Veranstaltungsabbruch können nur innerhalb von 30 Tagen ab Veranstaltungstermin durch Vorlage oder Zusendung der Eintrittskarten beim Service-Team des HAU Hebbel am Ufer geltend gemacht werden.
6.5.    Im Zusammenhang mit einem Veranstaltungsabbruch werden weitere Aufwendungen oder Schäden des*der Besucher*in über die Erstattung des Kartenpreises hinaus nicht ersetzt.

7.    Gutscheine
7.1.    Eine Verrechnung von Gutscheinen gegen Auszahlung von Bargeld ist nicht möglich. Gutscheine können nur an der Kasse des HAU Hebbel am Ufer eingelöst werden.
7.2.    Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere zwei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.

8.    Kinder und Jugendliche
Personen unter 6 Jahren ist der Zutritt zu den Veranstaltungen des HAU Hebbel am Ufer grundsätzlich nicht gestattet. Änderungen für einzelne Veranstaltungen sind an der Kasse zu erfragen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf dem Gelände des HAU Hebbel am Ufer aufhalten und nicht zur Aufsicht an das Abendpersonals des HAU Hebbel am Ufer übergegeben werden.

9.    Garderobe
9.1.    Besucher*innen müssen große und sperrige Gepäckstücke an den Besucher*innen-Garderoben abgeben.
9.2.    Das HAU Hebbel am Ufer übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen, die innerhalb sowie außerhalb der Besucher*innen-Garderoben verwahrt werden.
9.3.    Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände eine*r Besucher*in nur dann ausgehändigt werden, wenn er*sie glaubhaft macht, dass er*sie der*die berechtigte Empfänger*in ist.

10.    Fundsachen
10.1.    Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des HAU Hebbel am Ufer gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.
10.2.    Fundsachen werden an der Bühnenpforte im HAU1 hinterlegt.

11.    Hausordnung
11.1.    Jede*r Besucher*in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
11.2.    Das Betreten der Bühnen-, Backstage-, Garderoben-, Proben- und Lagerbereiche ist nicht gestattet.
11.3.    Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen und/oder leuchtenden Bildschirmen sind während der Veranstaltung auszuschalten.
11.4.    Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden.
11.5.    In sämtlichen Räumen des HAU Hebbel am Ufer herrscht Rauchverbot.
11.6.    Rettungswege und Notausgänge sind ständig frei zu halten.
11.7.    Das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist in den Zuschauer*innenräumen (inkl. Foyers und Treppenhäuser) nicht gestattet.
11.8.    Es ist auf dem gesamten Gelände des HAU Hebbel am Ufer nicht erlaubt:
•    Eintrittskarten zu verkaufen
•    Waren, Speisen oder Getränke zu veräußern
•    Drucksachen anzubringen oder zu verteilen
•    Werbeaktionen oder Sammlungen durchzuführen
•    Fahrzeuge abzustellen
•    Tiere mitzuführen

12.    Hausrecht
12.1.    Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung des HAU Hebbel am Ufer. Diese kann das Hausrecht durch Mitarbeiter*innen und Beauftragte des HAU Hebbel am Ufer – insbesondere durch das Abendpersonal – ausüben.
12.2.    Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Besucher*innen können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die gegen diese Hausordnung verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.

13.    Bild- und Tonaufnahmen
13.1.    Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besucher*innen während der Veranstaltungen auf dem gesamten Gelände des HAU Hebbel am Ufer untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen werden.
13.2.    Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von dem HAU Hebbel am Ufer ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch den Erwerb der Eintrittskarten damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen.

14.    Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein*e Besucher*in in den Spielstätten des HAU Hebbel am Ufer erleidet, haftet das HAU Hebbel am Ufer, seine Vertreter*innen und seine Erfüllungsgehilf*innen nur im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

15.    Datenschutz
Sofern der*die Besucher*in beim Kartenerwerb die Einwilligung erteilt hat, dürfen personenbezogene Bestelldaten vom HAU Hebbel am Ufer zu Kund*innenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter Kund*innenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem*der Kund*in wesentliche Informationen vermitteln und dem*der Kund*in deshalb Vorteile bringen. Der*die Besucher*in wurde darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden kann.

16.    Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2019 in Kraft.

17.    Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Berlin, 24. September 2019

Annemie Vanackere
Intendanz & Geschäftsführung HAU Hebbel am Ufer