Öffentliche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen haben den staatlichen Auftrag, Kunst und Kultur, historische Forschung und demokratische Bildung zu fördern und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dafür braucht es eine Öffentlichkeit, die auf der Basis des Grundgesetzes kontroverse Debatten ermöglicht. Der gemeinsame Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und jede Form von gewaltbereitem religiösem Fundamentalismus stehen im Zentrum der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit.